Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sabine Hübner sind gültig für Vorträge, Beratungskonzepte, Seminare, Trainings, Workshops und Coachings.
1. Vertragsschluss
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Vertrag oder der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vor oder während der Durchführung vorgenommen werden, soweit diese den Auftrag in ihrem Kern nicht völlig verändert.
2. Leistungen
Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder der beidseitig unterzeichneten Auftragsbestätigung. Inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen oder Abweichungen können vor oder während der Durchführung vorgenommen werden, soweit diese den Auftrag in ihrem Kern nicht völlig verändert.
3. Kosten
Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung direkt nach Leistungserbringung fällig. Sie erhalten zum jeweiligen Fälligkeitsdatum eine Rechnung über den Auftrag gemäß Auftragsbestätigung. Zahlbar 10 Tage nach Rechnungserhalt oder nach Vereinbarung, gebührenfrei und ohne Abzug zur Zahlung.
4. Rechnung
In der Rechnung werden, sofern in der Vereinbarung nicht abweichend vermerkt, erfasst:
4a. Referenten-Honorar, Reisekostenpauschale: Die Pauschale gilt jeweils für die Hin- und Rückreise. Grundlage ist die Entfernung von der Firmenadresse (Jahnstrasse 35, 40215 Düsseldorf) zum Veranstaltungsort.
- bis 100 km 200,00 €
- bis 250 km 450,00 €
- bis 500 km 650,00 €
- bis 750 km 850,00 €
- Reisen in Länder außerhalb D/A/CH und/oder über 750km nach Beleg
4b. Übernachtungskosten: Sollte ein längerer Aufenthalt des Referenten seitens des Auftraggebers erwünscht sein, oder eine An- bzw. Abreise am Tag des Vortrags zu normalen Geschäftszeiten nicht realisierbar sein, sind folgende Hotelpauschalen erfasst: 250 EUR pro Nacht.
5. Pflichten/Mitwirkungsobliegenheiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber übernimmt die Kosten und die Bestellung der Veranstaltungsstätte einschließlich der technischen Ausstattung (z.B. Beamer, Mikrofon, Videoequipment etc.). Verpflegungs-, Übernachtungs- und sonstige Tagungsauslagen für die Referentin werden separat auf den Rechnungen vermerkt.
6. Rahmenbedingungen
Um ein bestmögliches Ergebnis zu erreichen, bitten wir Sie, folgende Rahmenbedingungen zu gewährleisten:
6a. Ein von der Veranstaltung beauftragter Techniker steht der Referentin zur Seite, um sie bei der Durchführung der Techniktests zu unterstützen.
6b. Für die Präsentation wird ein leistungsstarker Beamer ab mindestens 2000ANSI Lumen benötigt. Die Präsentation kann Video- und/oder Tonmitschnitte beinhalten. Daher muss die entsprechende Tontechnik vor Ort vorhanden sein.
6c. Die Leinwand hat entsprechend der Saalgröße und Teilnehmerzahl eine entsprechende Größe aufzuweisen.
6d. Ab ca. 50 Teilnehmenden wird ein Ansteckmikrofon oder Headset benötigt (kein fest installiertes Mikrofon, kein Handmikrofon).
6e. Sobald mehr als 100 Teilnehmer erwartet werden und der Raum eine entsprechende Größe vorweist, wird ein Podest benötigt.
7. Vertraulichkeitserklärung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt werden, auch nach Beendigung des Auftrages absolut vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zur Kenntnis zu geben.
8. Urheber- und Nutzungsrecht
Die Urheber- und Nutzungsrechte der Seminarinhalte, Ideen und Konzepte verbleiben bei Sabine Hübner und forwardservice GmbH, auch wenn ein Honorar bezahlt wurde. Sie dürfen ausschließlich für den mit Sabine Hübner oder forwardservice GmbH abgestimmten Personenkreis genutzt werden. Eine erweiterte Nutzung darüber hinaus wird abgestimmt und berechnet.
Dem Auftraggeber sowie seinen MitarbeiterInnen, ZuhörerInnen und Gästen ist es nicht gestattet, die Arbeitsunterlagen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Sabine Hübner oder forwardservice GmbH ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, zu vervielfältigen, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen und/oder Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für die Weitergabe der Präsentationsschrift, der Dokumentation und des Gesamtkonzeptes an Dritte, sowie eine Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung, Nachbildung oder sonstige Verwertung der Inhalte, Ideen, Materialien und Lösungen des Konzeptes. Einzelne Zitate und Aussagen müssen im Vorfeld abgestimmt und als solche gekennzeichnet werden.
9. Verwendung Bild- und Filmmaterial
Ein Ton- oder Videomitschnitt der Veranstaltung ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Auftragnehmers gestattet. Bild- und Filmmaterial kann nach Rücksprache und Freigabe für interne Zwecke und Presseveröffentlichungen im Zusammenhang mit der entsprechenden Veranstaltung (siehe Auftragsbestätigung) in Auszügen für einen definierten Zeitraum verwendet werden.
10. Schriftform
Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform. Der Verzicht auf die Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
11. Rücktritt vom Auftrag
Veranstaltungen: Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber ist bis 12 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ein Pauschalhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars fällig. Nach Ablauf dieser Frist, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu leisten.
Beratungskonzepte: Kündigt der Auftraggeber die Zusammenarbeit während der vereinbarten Laufzeit des Konzeptes oder dessen Umsetzung, muss er alle Leistungen, die bis dahin erbracht wurden, vergüten. Darüber hinaus wird eine Abstandszahlung von 25 % der Restsumme des Beratungsvolumens in Rechnung gestellt und fällig.
12. Außerplanmäßige Änderungen
Der Auftragnehmer behält sich eventuelle außerplanmäßige Änderungen wie einen krankheitsbedingten Ausfall vor. In solch einem Fall verpflichtet sich der Auftragnehmer, in Absprache mit dem Auftraggeber, einen gleichwertigen Ersatz bereitzustellen. Über derartige Änderungen werden Sie unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Im Falle einer außerplanmäßigen Absage bzw. Verschiebung werden bereits bezahlte Honorare zurückerstattet.
13. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für einen mit dem Beratungskonzept oder den Veranstaltungen ggf. beabsichtigten Erfolg. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, Sabine Hübner für die Ausarbeitung und Umsetzung von Beratungskonzepten oder Veranstaltungen alle benötigten Informationen und Unterlagen zugänglich zu machen. Er ist bei Veranstaltungen für die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütungsbestimmungen verantwortlich. Für die Verursachung vorsätzlicher oder fahrlässiger Schäden an fremdem Eigentum durch Teilnehmer der Veranstaltung wird vom Auftragnehmer keine Haftung übernommen. In gleicher Weise ist die Haftung für Personenschäden ausgeschlossen. Ausgenommen von dem Haftungsausschluss sind vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Auftragnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen dem Auftraggeber und Sabine Hübner bzw. Streitigkeiten aus diesen Geschäftsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Dies gilt ebenfalls, falls der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15. Teilnichtigkeit/Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Dasselbe gilt bei Lücken des Vertrages. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen soll eine Regelung gelten, die dem Willen der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht.
(Stand Mai 2023)
Ihr Vortrag fesselte das Publikum
in der ausgebuchten Tafelhalle.
Nürnberger Nachrichten